Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber

Das Betreiben eines Onlineshops birgt viele Herausforderungen, nicht zuletzt das Risiko, eine Abmahnung zu erhalten. Abmahnungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrechtsverletzungen oder fehlerhaften Angaben im Impressum. Dieser Leitfaden soll Ihnen als Onlineshop-Betreiber helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Jetzt Abmahnung unverbindlich prüfen lassen und Angebot erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch
Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie soll dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Abmahnungen werden häufig im Wettbewerbsrecht und im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes verwendet.

Rechtsgrundlagen der Abmahnung

Die rechtliche Grundlage für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht findet sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insbesondere § 8 UWG regelt die Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung. Hier heißt es:

„(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann von jedem Mitbewerber, jeder zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen berufenen Einrichtung, qualifizierten Einrichtungen nach § 8a oder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“

Die Abmahnung dient somit dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und unlauteres Verhalten zu unterbinden.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

1. Ruhe bewahren und den Abmahngrund prüfen

Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, denn Panik oder vorschnelle Reaktionen können die Situation verschlimmern. Prüfen Sie den Abmahngrund genau und analysieren Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung. Achten Sie darauf, ob die Abmahnung inhaltlich korrekt und nachvollziehbar ist.

Rechtsanwältin Scarlett Lüning
Rechtsanwältin Scarlett Lüning

2. Anwalt konsultieren

Zudem ist es ratsam, einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise helfen. Ein Anwalt kann auch beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder ob es sich möglicherweise um eine unberechtigte Abmahnung handelt.

Rechtsanwalt Lazar Slavov, LL.M.
Rechtsanwalt Lazar Slavov, LL.M.

3. Fristen beachten

Abmahnungen enthalten in der Regel Fristen, innerhalb derer Sie reagieren müssen. Diese Fristen sollten unbedingt eingehalten werden, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine typische Frist beträgt 7 bis 14 Tage.

4. Unterlassungserklärung prüfen und modifizieren

Häufig ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte allerdings nicht ungeprüft unterschrieben werden. Lassen Sie die Erklärung von Ihrem Anwalt prüfen und gegebenenfalls modifizieren. Eine zu weitgehende Unterlassungserklärung kann Sie unnötig lange binden und hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Rechtsanwalt Nikola Sarac, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Nikola Sarac, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

5. Reaktion auf die Abmahnung

Je nach Ergebnis der Prüfung und Beratung durch Ihren Anwalt gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten:

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung: Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Zurückweisung der Abmahnung: Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, kann eine Zurückweisung sinnvoll sein. Dies sollte jedoch gut begründet sein.

Vergleichsverhandlungen: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Vergleichsverhandlungen zu führen, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Gerichtsverfahren: Manchmal ist es ratsam, eine gerichtliche Entscheidung ergehen zu lassen, auch wenn die Abmahnung berechtigt ist.

Rechtsanwältin Melina Koschnitzki, LL.M.
Rechtsanwältin Melina Koschnitzki, LL.M.

Typische Abmahngründe

1. Verpackungsgesetz (VerpackG)

Rechtsgrundlagen und Pflichten

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller und Vertreiber, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und ihre Verpackungen bei einem dualen System zu beteiligen. Diese Verpflichtung betrifft alle Arten von Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen.

§ 9 Abs. 1 VerpackG

„Hersteller und Vertreiber dürfen systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die nicht bei einem dualen System beteiligt sind, nicht in Verkehr bringen.“

Praxisbeispiel und Tipps

Registrierung bei LUCID: Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Geschäftspartner im Verpackungsregister LUCID eingetragen sind. Dies umfasst auch die Prüfung Ihrer Partner, um sicherzustellen, dass alle verwendeten Verpackungen registriert sind.

Beteiligung an einem dualen System: Schließen Sie Verträge mit Anbietern wie „Der Grüne Punkt“ oder „Veolia“ ab, um Ihre Verpackungen korrekt zu entsorgen.

Verstöße gegen das VerpackG führen häufig zu Abmahnungen, daher ist eine sorgfältige Überprüfung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben notwendig.

Rechtsanwalt Thomas J. Zieba
Rechtsanwalt Thomas J. Zieba

2. Produktkennzeichnung

Biozidprodukte

Die Kennzeichnung von Biozidprodukten unterliegt strengen Vorgaben gemäß der Biozid-Verordnung (VO [EU] Nr. 528/2012). Jeder Werbung für Biozidprodukte muss der Hinweis hinzugefügt werden:

„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Art. 72 Biozid-VO

Dieser Hinweis ist essenziell, um eine Abmahnung zu vermeiden, da er als Marktverhaltensregelung gilt.

Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben

Die Health-Claims-Verordnung (VO [EG] Nr. 1924/2006) regelt die Verwendung von gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben. Diese Angaben müssen wahr und wissenschaftlich fundiert sein.

Beispiele für Abmahnungen

„Bekömmlich“: Die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ ist unzulässig und wird häufig abgemahnt, da er eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, die nicht zulässig ist.

Praxisbeispiel und Tipps

Überprüfung der Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben in Ihren Produktbeschreibungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und in den zugelassenen Listen aufgeführt sind.

3. Preisangabenverordnung (PAngV)

Grundpreisangabe

Gemäß der Preisangabenverordnung müssen Händler den Grundpreis für Waren angeben, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden.

§ 2 Nr. 4 PAngV

„Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.“

Praxisbeispiel und Tipps

Korrekte Grundpreisangabe: Achten Sie darauf, dass der Grundpreis klar erkennbar und gut lesbar neben dem Gesamtpreis angegeben wird. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Preisdarstellungen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Preisermäßigungen und Rabatte

Seit dem 28.05.2022 müssen Händler bei Preisermäßigungen den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben.

Praxisbeispiel und Tipps

Überwachung der Preise: Dokumentieren und überwachen Sie Ihre Preise genau, um bei Preisermäßigungen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Abmahnungen zu vermeiden.

4. Markenverletzungen

Schutz von Marken

Marken sind wichtige Schutzrechte, die oft durch Abmahnungen durchgesetzt werden. Eine Markenverletzung liegt vor, wenn eine Marke unberechtigt im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.

Praxisbeispiele und Tipps

Beschreibende Nutzung: Verwenden Sie Markennamen nur beschreibend, z. B. „Handyhülle für Samsung Galaxy“, und vermeiden Sie die suggestive Nutzung wie „Samsung Handyhülle“.

Häufige Fehler

Falsche Formulierung: Vermeiden Sie Formulierungen, die den Eindruck erwecken, dass Ihr Produkt vom Markeninhaber stammt, wenn dies nicht der Fall ist.

Eingebürgerte Begriffe: Begriffe wie „Tempo“ (für Taschentücher) sollten nur verwendet werden, wenn es sich tatsächlich um Produkte der betreffenden Marke handelt.

5. Urheberrecht

Schutz von Bildern und Videos

Urheberrechtsverletzungen entstehen häufig durch die unerlaubte Nutzung von Bildern und Videos. Diese Werke sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, und die Verwendung ohne entsprechende Lizenz kann zu Abmahnungen führen.

Praxisbeispiele und Tipps

Nutzung von Bilddatenbanken: Verwenden Sie Bilder aus lizenzfreien oder kostenpflichtigen Bilddatenbanken und achten Sie auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Eigenproduktion: Erstellen Sie eigene Bilder und Videos oder lassen Sie diese von professionellen Fotografen anfertigen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Haftung in fremden Marketplace-Angeboten

Auch wenn Sie Produkte über Plattformen wie Amazon verkaufen, haften Sie für Urheberrechtsverletzungen in Ihren Angeboten.

LG Köln, Urteil vom 22.08.2022, Az. 14 O 327/21

„Marketplace-Verkäufer haften für Urheberrechtsverletzungen in Angeboten, auch wenn die inhaltliche Gestaltung nicht vollständig von ihnen beherrscht wird.“

Praxisbeispiele und Tipps

Überprüfung von Inhalten: Überprüfen Sie regelmäßig die Inhalte Ihrer Produktbeschreibungen und entfernen Sie urheberrechtsverletzende Materialien.

Kosten einer Abmahnung

Die Kosten einer Abmahnung setzen sich in der Regel aus den Anwaltskosten des Abmahners und einer möglichen Vertragsstrafe zusammen. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Der Streitwert kann je nach Art und Umfang der Rechtsverletzung variieren.

Beispielrechnung

Bei einem Streitwert von 10.000 Euro und einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr gemäß RVG könnten die Anwaltskosten wie folgt aussehen:

1,3-fache Geschäftsgebühr: 631,80 Euro

Auslagenpauschale: 20,00 Euro

Gesamtkosten: 651,80 Euro

Zusätzlich können noch weitere Kosten, z. B. für Gerichtsverfahren oder Gutachten, anfallen.

Präventive Maßnahmen

Um Abmahnungen vorzubeugen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Rechtliche Beratung

Lassen Sie Ihren Onlineshop regelmäßig von uns überprüfen. Denn eine rechtliche Beratung kann helfen, potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

2. Schulung der Mitarbeiter

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in den relevanten Rechtsbereichen. Dies betrifft insbesondere den Bereich Werbung, Datenschutz und Urheberrecht.

3. Verwendung von Mustern und Vorlagen

Nutzen Sie rechtssichere Muster und Vorlagen für Ihre AGB, Impressum und Datenschutzerklärungen. Achten Sie darauf, dass diese immer auf dem aktuellen Stand sind.

4. Überwachung des Marktes

Beobachten Sie Ihre Mitbewerber und den Markt. So können Sie frühzeitig auf Änderungen und neue rechtliche Anforderungen reagieren.

5. Zusammenarbeit mit Verbänden

Treten Sie Berufsverbänden oder anderen Branchenorganisationen bei. Diese bieten häufig Unterstützung und Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht und können bei Abmahnungen helfen.

Fazit

Der Erhalt einer Abmahnung ist für Onlineshop-Betreiber ein ernstes Thema, das professionell und sorgfältig behandelt werden muss. Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert oder unüberlegt beantwortet werden. Stattdessen ist es wichtig, den Abmahngrund genau zu prüfen, rechtlichen Rat einzuholen und fristgerecht zu reagieren. Mit den richtigen Maßnahmen und einer guten rechtlichen Beratung können viele Abmahnungen vermieden werden.

Für weiterführende Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Halten Sie sich stets über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihren Onlineshop sicher und erfolgreich zu betreiben.

Abmahnung unverbindlich prüfen und Angebot erhalten

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content