In der ersten Mai-Hälfte mahnte die Verbraucherzentrale Hessen eine vermeintlich irreführende Werbung mit Bewertungen ab.
Konkret habe die abgemahnte Partei in ihrem Online-Shop mit Sternebewertungen sowie textlichen Kundenrezensionen geworben. Dabei habe sie es unterlassen, einen Hinweis aufzunehmen, mit dem sie beschreibt, ob und wie die Bewertungen vor einer Veröffentlichung geprüft werden.
Dies stelle einen Verstoß gegen § 5a Abs. 1 UWG i.V.m § 5b Abs. 3 UWG dar. „Abmahnung Verbraucherzentrale Hessen wegen irreführender Werbung – Fehlende Angaben zu Bewertungen“ weiterlesen