Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., vertreten von der Kanzlei DORNKAMP Rechtsanwälte, hat einen Onlinehändler wegen seines Widerrufsbuttons abgemahnt. Der Vorwurf: Der Link „Vertrag widerrufen“ sei im Footer der Website so versteckt, dass Verbraucher ihn kaum finden. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Abmahnpauschale von 243,51 Euro brutto.
Der Fall zeigt, wie wichtig die Gestaltung der Widerrufsfunktion im Onlineshop ist. Wir erklären, was der Abmahner beanstandet, welche Rechtsgrundlagen er nennt und was Onlinehändler prüfen sollten. „Abmahnung DORNKAMP Rechtsanwälte für Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen Widerrufsbuttons“ weiterlesen

