In der zweiten Juli-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Lutz Schroeder (Kanzlei Schroeder) im Auftrag seiner Mandantin Frau Ramona Thalkofer (Inhaberin der Firma Monas Beauty-Oase) wegen vermeintlich unerlaubter E-Mail-Werbung ab.
Seine Mandantin habe unaufgefordert Werbe-E-Mails erhalten. Es handele sich dabei um einen zielgerichteten Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb seiner Mandantin. Da die E-Mail-Werbung zu zusätzlicher Arbeitsleistung führe, stelle sie eine unzumutbare Belastung dar.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung?
Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Lutz Schroeder für seine Mandantin einen Unterlassungsanspruch geltend und forderte die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Formulierungsvorschlag wurde der Abmahnung als Anlage beigefügt.
Des Weiteren wurde die abgemahnte Partei zur Erteilung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO und der Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100,00 € aufgefordert.
Ergänzt um die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60€ enthält die Abmahnung daher eine Zahlungsaufforderung in Höhe von insgesamt 408,60€.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Lutz Schroeder – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.