Abmahnung Daniel Sebastian (IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) für ARTEL SHOP wegen fehlender Altersprüfung beim Versand alkoholischer Getränke

Mitte August mahnte Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag seines Mandanten ARTEL SHOP ab. Grund der Abmahnung war ein vermeintlicher Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

Die abgemahnte Partei habe über eBay alkoholische Getränke i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuschG angeboten. In den zugehörigen AGB war der Hinweis enthalten, dass der Versand als „Standardversand (DHL Paket mit Alterssichtprüfung ab 18 Jahre)“ erfolge.

Bei einem Testkauf habe sich jedoch herausgestellt, dass der Versand des bestellten alkoholischen Getränks ohne Altersprüfung erfolgte.

Dieses Vorgehen stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 9 Abs. 1 JuschG dar.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian führte aus, dass die zitierte jugendschutzrechtliche Vorschrift die Abgabe von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie die Abgabe anderer alkoholischer Getränke oder Lebensmittel an Personen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verbiete.

Da es sich beim Internet um einen virtuellen öffentlichen Raum handle und der Fernabsatz ebenfalls unter den Begriff der Öffentlichkeit zu subsumieren sei, müssten sich neben den Verkäufern in Gaststätten und Verkaufsstellen auch Onlinehändler an diese Vorschrift halten. Dies führe dazu, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass keine Abgabe alkoholischer Getränke an unter 18- bzw. unter 16-Jährige erfolgt. Die abgemahnte Partei habe die entsprechenden Maßnahmen jedoch nicht ergriffen.

Des Weiteren sei die unwahre Angabe über die Vornahme einer Altersprüfung als irreführend und damit unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 UWG einzustufen.

Auch habe sich die abgemahnte Partei durch den Verzicht auf die teurere Versandoption (mit Altersprüfung) einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber ihren sich rechtstreu verhaltenden Mitbewerbern verschafft.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

Mit dem Abmahnschreiben macht Rechtsanwalt Daniel Sebastian für seinen Mandanten einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung gem. § 8 Abs. 1, 3, 3a, 5 UWG i.V.m. § 9 Abs. 1 JuschG geltend.

Er forderte die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren verlangte er die Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.295,43€ sowie eine Pauschale für den Testkauf in Höhe von 148,75€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Daniel Sebastian – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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