Abmahnung Dr. iuris Christoph Baumgartner wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

In der zweiten Juni-Hälfte mahnte Dr. iuris Christioph Baumgartner erneut wegen vermeintlich unerlaubter E-Mail-Werbung ab.

Er habe im Online-Shop der abgemahnten Partei den Warenkorb befüllt und seine Daten angegeben, den Kauf jedoch vorzeitig abgebrochen. Obwohl er keine Einwilligung erteilt habe, habe die abgemahnte Partei ihm Werbe-E-Mails zugesendet.

Der Abmahnende führte aus, dass Unternehmen nach deutschem Recht verpflichtet seien, vor dem Versand von Werbe-E-Mails die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Er konkretisierte zudem, dass die erforderliche Einwilligung freiwillig und in Kenntnis der Sachlage zu erteilen sei.

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG stelle E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zudem eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar und sei somit unzulässig.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Dr. iuris Christoph Baumgartner?

In dem Abmahnschreiben wurde auf drohende hohe Geldbußen, Abmahnungen der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gem. §§ 823 Absatz 1, 1004 Absatz 1 Satz 2 BGB analog hingewiesen.

Die Abmahnung enthielt die Aufforderung, binnen 7 Tagen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu leisten. Sollte der Zahlungsaufforderung nachgekommen werden, verzichte der Abmahnende auf sämtliche weiteren Schadensersatzansprüche gegen die abgemahnte Partei. Auch verzichte er auf eine Meldung bei den Aufsichtsbehörden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Dr. iuris Christoph Baumgartner – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Auch wenn mit der Zahlung ein wie zuvor geschildertes „Verzichtsangebot“ verbunden ist und damit der Eindruck erweckt wird, dass der finanzielle Schaden dadurch gering gehalten werden könne, sollten Sie eine solche Zahlung niemals ungeprüft leisten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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