Abmahnung Eva Maierski (Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) für Nobilis Group GmbH wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und Markenrecht – Dupes/Duftzwillinge

Ende März mahnte Rechtsanwältin Eva Maierski (Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) im Auftrag ihrer Mandantin, Nobilis Group GmbH, ab. Grund der Abmahnung waren vermeintliche Wettbewerbsverstöße und Markenrechtsverletzungen durch das Anbieten und Bewerben von Duftzwillingen/Dupes im Online-Shop der abgemahnten Partei.

Konkret habe die abgemahnte Partei die Duftimitationen bekannter Markenparfums mit nachfolgenden Aussagen beworben:

    • „DU LIEBST LUXUSDÜFTE, ABER NICHT IHREN PREIS?“
    • „Die Düfte sind inspiriert von Top-Designer-Marken, aber zu einem Bruchteil des Preises.“

Auch habe sie in der Angebotsüberschrift und der Produktbeschreibung explizit darauf hingewiesen, um welchen Duft es sich bei dem Duftzwilling handle.

Die abmahnende Partei wertete das vorgenannte Handeln als unzulässige Duftimitationswerbung und Rufausbeutung i.S.d. § 6 Nr. 6 bzw. Nr. 4 UWG.

Zusätzlich habe die abgemahnte Partei für die Bezeichnung ihrer Produkte hochgradig ähnliche Namen gewählt, sodass neben wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen auch markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

Rechtsanwältin Eva Maierski gab in ihrem Schreiben daher an, dass ihre Mandantin zur Geltendmachung der Rechte an den folgenden registrierten Marken und Untermarken ermächtigt sei:

    • „Creed“ (IR-Marken 1591973 mit Schutzerstreckung auf die EU),
    • „FRANCIS KURKDJIAN“ (UM 006104103),
    • „Tiziana Terenzi“ (IR-Marke mit Schutzerstreckung auf EU 1502877),
    • „Aventus“ (UM 009073826),
    • „Kirkè“ (UM 018682514),
    • „Baccarat Rouge 504“ (UM 013429361).

Durch die Verwendung der markenrechtlich geschützten Zeichen zur Beschreibung ihrer Duftzwillinge habe die abgemahnte Partei die Markenrechte nach Art. 9 Abs. 2 lit. a UMV verletzt. Da sie zudem ähnliche Zeichen als Produktbezeichnung genutzt habe und es sich bei den verletzten Marken um erfolgreiche und bekannte Marken handle, lägen auch Markenrechtsverletzungen gem. Art. 9 Abs. 2 lit b und c UMV vor.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwältin Eva Maierski?

Rechtsanwältin Eva Maierski machte für ihre Mandantin Unterlassungsansprüche gem. §§ 8, 3 i.V.m.
§ 6 Nr. 4 und 6 UWG sowie hinsichtlich der Marken „Creed“ und „Aventus“ gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a), b) und c) UMV geltend. Sie forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren machte sie Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gem. Art. 129 Abs. 2 UMV i.V.m. §§ 14 Abs. 6, 19 Abs. 1, 3 MarkenG, §§ 3, 9 UWG, § 242 BGB geltend.

Die abgemahnte Partei habe zudem die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.020,34€ zu erstatten.

Abschließend enthielt das Abmahnschreiben den Hinweis, dass weitere Details zum Kostenerstattungsanspruch nach Zugang der angeforderten Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung übermittelt würden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwältin Eva Maierski – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu markenrechtlichen Abmahnungen finden sie in dem Leitfaden „Abmahnung Markenrecht: Ein umfassender Leitfaden für Onlinehändler“.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content