Abmahnung IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für B1 Recordings GmbH wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung von Ton-/ Videoaufnahmen in Social Media

Ende Juli mahnte Rechtsanwalt Daniel Sebastian (IPPC LAW) im Auftrag seiner Mandantin B1 Recordings GmbH ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintlich unerlaubte gewerbliche Nutzung einer Ton- und Videoaufnahme auf Instagram.

Der Inhaber eines Instagram-Accounts verletze durch die öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carra – Pedro und des Videos „Racoon Meme Video“ die Rechte der Mandantin.

Die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung stelle eine Urheberrechtsverletzung bzw. Verletzung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, konkret der §§ 85, 94, 95, 19a UrhG dar.

Da die abgemahnte Partei die Tonaufnahme zu gewerblichen Zwecken verwendete, könne die Nutzungshandlung auch nicht durch ein über das soziale Netzwerk gewährte Nutzungsrecht gerechtfertigt werden. Dies ließe sich auch den Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks entnehmen.

Dem Abmahnenden stünden gegen den abgemahnten Täter der Urheberrechtsverletzung Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG, auf Auskunft gemäß § 101 UrhG, auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG sowie auf Aufwendungsersatz gemäß § 97a Abs. 3 UrhG zu.

Daneben bestehe noch ein Anspruch auf Vorlage und Besichtigung nach § 101a UrhG sowie ein Anspruch zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 101b UrhG.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian?

Der Rechtsanwalt führte in seinem Schreiben an, dass seiner Mandantin infolge der Urheberrechtsverletzung bzw. Verletzung verwandter Schutzrechte Ansprüche auf:

    • Beseitigung- und Unterlassung gem. § 97 Abs. 1 UrhG,
    • Auskunft gem. § 101 UrhG,
    • Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG,
    • Aufwendungsersatz § 97a Abs. 3 UrhG,
    • Vorlage und Besichtigung nach § 101a UrhG sowie
    • Sicherung von Schadensersatzansprüchen gem. § 101b UrhG

zustehen.

Auch forderte er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Musterformulierung einer solchen war dem Schreiben beigefügt.

Die abgemahnte Partei wurde zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von 13.000,00€ und Aufwendungsersatz hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 2.277,01€ sowie der Ermittlungskosten in Höhe von 272,51€ aufgefordert.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Daniel Sebastian – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

    Kontakt:

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