Abmahnung Knut Schreiber (LHR Rechtsanwälte) wegen irreführender Preiswerbung u.a. im Rahmen von Google Ads und Google Shopping – Streichpreise und prozentuale Ermäßigungen

Ende November mahnte Rechtsanwalt Knut Schreiber (LHR Rechtsanwälte) im Auftrag seiner Mandantin (handelnd unter Stilpfau e.K.) ab. Grund der Abmahnung war vermeintlich irreführende und insofern unzulässige Preiswerbung.

Konkret habe die abgemahnte Partei, die – so führte der Rechtsanwalt an – Wettbewerberin seiner Mandantin sei, mit Google-Adwords für Produkte der Marke „SERAX“ geworben. In diesem Zusammenhang sei u.a. die Angabe „Bis zu 70%“ verwendet worden. Diesbezüglich schilderte der Rechtsanwalt, dass sich bei Öffnen des Links der Seite der abgemahnten Partei feststellen ließe, dass mit vorgenannter Aussage keine Reduktion des Verkaufspreises der abgemahnten Partei gemeint sei. Die Reduktion beziehe sich vielmehr auf eine unverbindliche Preisempfehlung (kurz: UVP) der Herstellerin.

Auch über Google Shopping habe die abgemahnte Partei für Produkte der Marke „SERAX“ geworben. Dabei seien Streichpreisangeben verwendet worden. Doch auch diese bezögen sich nicht auf eine Absenkung eigener Preise. Es handle sich auch dabei um eine Reduktion im Vergleich zur Hersteller-UVP.

Des Weiteren werde auf der Website der abgemahnten Partei mit durchgestrichenen Preisen und prozentualen Ermäßigungen geworben. Dabei werde am Ende der Produktangebote angegeben, dass sich der durchgestrichene Preis auf die UVP beziehe.

Diese Preiswerbung sei irreführend und unlauter, da die abgemahnte Partei die betreffenden Produkte lediglich zu einem geringeren Preis als die UVP anbiete, nicht aber eine tatsächliche Preisreduzierung des eigenen Verkaufspreises vornehme. Seine Ausführungen stützte Rechtsanwalt Knut Schreiber auf §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG sowie auf ein Urteil des LG Köln (Urt. v. 16.07.2025, Az. 84 O 92/24).

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Knut Schreiber?

In dem Abmahnschreiben führt der Rechtsanwalt an, dass seiner Mandantin umfangreiche Ansprüche gegen die abgemahnte Partei zustünden.

Neben einem Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 1 UWG) stehe seiner Mandantin auch ein Schadensersatzanspruch zu (§ 9 UWG). Die abgemahnte Partei wurde zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ein Muster war dem Schreiben bereits beigefügt.

Nach § 13 Abs. 3 UWG sei die abgemahnte Partei zudem zur Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 2.277,01€ verpflichtet.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von LHR Rechtsanwälte – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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