Abmahnung Meissner & Meissner wegen unerlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial

In der ersten November-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner im Auftrag seines Mandanten, Daniel Vieser, ab. Grund der Abmahnung war eine unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial. Konkret habe die abgemahnte Partei das Bildmaterial auf ihrer Internetseite genutzt, ohne dafür die erforderliche Erlaubnis (Lizenz) eingeholt zu haben.

In dem Abmahnschreiben führte der Rechtsanwalt aus, dass sein Mandant als selbstständiger Fotograf tätig und Urheber des von der abgemahnten Partei genutzten Fotos sei.

Die abgemahnte Partei habe das Foto unberechtigterweise auf ihrer Internetseite eingebunden. Sie habe insofern die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (§§ 16, 19a UrhG) des Mandanten verletzt.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner?

In dem Abmahnschreiben wies der Rechtsanwalt darauf hin, dass seinem Mandanten aufgrund der Urheberrechtsverletzung gem. §§ 97 ff. UrhG Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz sowie Kostenerstattung zustünden.

Er forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Muster war dem Schreiben bereits beigefügt.

Bezüglich des Schadenersatzanspruches führte der Rechtsanwalt aus, dass sich auf eine Lizenzanalogie gestützt werde und der Betrag abhängig von Art und Umfang der Nutzung des Bildes sei. Darüber hinaus werde ein 100%-Zuschlag aufgrund der fehlenden Quellenangabe geltend gemacht. Zu Zwecken der konkreten Bezifferung des Schadensersatzanspruches forderte der Rechtsanwalt mit seinem Schreiben zudem zur Auskunft über Art und Umfang der Bildnutzung auf.

Weiter stehe seinem Mandanten ein Anspruch auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 848,35 € zu.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Meissner & Meissner – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.

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