In der zweiten Januar-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Andreas Heitmann im Auftrag seiner Mandantin, Amper Marken-Vertriebs GmbH & Co. KG, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung der Rechte an der Marke „CONTUR“.
In dem Abmahnschreiben führte der Rechtsanwalt zunächst an, dass seine Mandantin Inhaberin diverser Markenrechte an der Bezeichnung „CONTUR“ sei. Neben einer Wort-/Bildmarke (Registernummer 1172842) sei die Bezeichnung „CONTUR“ auch als Wortmarke (Registernummer 30356200) sowie als Unionsmarke (Registernummer 015243488) eingetragen und genieße u.a. Schutz für Möbel.
Die abgemahnte Partei habe auf ihrer Homepage ein Sofa angeboten und dabei in der Kennzeichnung u.a. die Bezeichnung „Contour Sofa“ verwendet. Dies stelle – so der Rechtsanwalt – eine klare Verletzung der Rechte seiner Mandantin dar. Konkret seien die gegenüberstehenden Kennzeichnungen verwechslungsfähig.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Dr. Andreas Heitmann?
In dem Schreiben wies der Rechtsanwalt darauf hin, dass seiner Mandantin infolge der genannten Markenrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch gem. § 14 MarkenG zustehe und sich die abgemahnte Partei zudem schadensersatzpflichtig gemacht habe.
Die abgemahnte Partei wurde außerdem zur Auskunft über den Umfang der Markenrechtsverletzung gem. § 19 MarkenG aufgefordert.
Des Weiteren habe sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Andreas Heitmann – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten.
Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

