Im September mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) ein Angebot für Nahrungsergänzungsmittel ab. Grund der Abmahnung war die Angabe einer falschen Mengeneinheit im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreisangabe.
Konkret habe die abgemahnte Partei ein Nahrungsergänzungsmittel auf eBay angeboten und dabei zwar ausdrücklich den (Gesamt-)Preis des Erzeugnisses angegeben, bei der ebenfalls vorgesehenen Grundpreisangabe jedoch eine falsche Mengeneinheit zugrunde gelegt.
Die abgemahnte Partei hatte den Grundpreis fälschlicherweise mit (EUR 0,80 / 10g) angegeben. Korrekt wäre bei der Grundpreisangabe einer Masse jedoch die Mengeneinheit 1 Kilogramm.
Der VSW führte diesbezüglich aus, dass es dem Verbraucher durch die falsche Angabe erschwert werde, die Waren hinsichtlich ihrer Preiswürdigkeit mit den Waren anderer Anbieter zu vergleichen.
Es handele sich vorliegend um einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie §§ 3, 3a UWG.
Darüber hinaus beanstandete der VSW, dass das betreffende Produkt nach Angaben der abgemahnten Partei Titandioxid enthalte. Gemäß der Verordnung (EU) 2022/63 sei dieser – auch als E171 bekannte – Stoff nicht mehr für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.
Bei den verletzten Vorschriften handle es sich zudem um Marktverhaltensregeln, sodass die Verletzung auch unlauter i.S.v. § 3a UWG sei.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?
Mit dem Abmahnschreiben forderte der VSW die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.
Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.