Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen Angabe einer falschen Mengeneinheit im Rahmen der Grundpreisangabe bei einem Shampoo / Duschgel sowie Kaubonbons (Preisangabe pro Stück)

Im November mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) Angebote für ein Shampoo / Duschgel sowie Kaubonbons ab. Grund der Abmahnung war die Angabe einer falschen Mengeneinheit im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreisangabe.

Konkret habe die abgemahnte Partei ein Shampoo / Duschgel sowie ein Multipack von Kaubonbons auf der Plattform Amazon.de angeboten und dabei zwar ausdrücklich den (Gesamt-)Preis des Erzeugnisses angegeben, bei der ebenfalls vorgesehenen Grundpreisangabe jedoch eine falsche Mengeneinheit zugrunde gelegt.

Die abgemahnte Partei hatte den Grundpreis fälschlicherweise mit „(7,21€ / Stück)“ bzw. (26,43€ / Stück) angegeben. Korrekt wäre bei der Grundpreisangabe jedoch die Einheit 1 Liter (bei Volumen) bzw. 1 Kilogramm (bei Gewicht).

Zwar handle es sich bei dem Shampoo / Duschgel um ein Kosmetikum, allerdings könne sich die abgemahnte Partei nicht auf die kosmetische Mittel betreffende Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 3 Nr. 7 PAngV berufen, da das Produkt nicht ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel diene, sondern ihm durch Aussagen wie z.B. „pflegt Haar und Kopfhaut intensiv“ und „Haut und Kopfhaut bleiben gesund“ auch eine pflegende Wirkung zugeschrieben werde. Nach Auffassung des VSW könne daher nicht auf die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 3 Nr. 7 PAngV zurückgegriffen werden.

Durch die fehlerhafte Grundpreisangabe erschwere die abgemahnte Partei die Vergleichsmöglichkeiten der Verbraucher. Sie verstoße gegen die Vorgaben der PAngV sowie §§ 3, 3a UWG.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der VSW die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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