Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen die PAngV – Fehlende Grundpreisangaben bei Baumaterialien und Zubehör

In der zweiten Februar-Hälfte mahnte die Wettbewerbszentrale aufgrund fehlender Angaben zu Grundpreisen ab.

Die abgemahnte Partei habe wettbewerbswidrig gehandelt, indem sie in ihrem Online-Shop Baumaterialien und verschiedene Zubehöre, darunter bspw. Silikone in Fertigpackungen angeboten habe, ohne den gesetzlich geforderten Preis pro Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

Dies stelle nicht nur einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 PAngV dar, sondern begründe zudem einen Wettbewerbsverstoß gem. § 3 i.V.m. § 3a UWG.

Da es sich bei der Angabe des Grundpreises um eine wesentliche Information i.S.d. § 5b Abs. 4 UWG handele, stelle die fehlende Grundpreisangabe auch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Unterlassen gem. § 3 i.V.m. § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG dar.

Aufgrund dieser Verstöße stehe der abmahnenden Partei ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG zu.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung der Wettbewerbszentrale?

Die Wettbewerbszentrale machte mit ihrem Abmahnschreiben den zuvor genannten Anspruch auf Unterlassung aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG geltend. Sie forderte die abgemahnte Partei auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine entsprechende Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren verlangte die Wettbewerbszentrale gem. § 13 Abs. 3 UWG einen Aufwendungsersatz in Höhe von 374,50€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von der Wettbewerbszentrale – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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