Abmahnung Dr. Jan Rasmus Ludwig wegen Verstößen gegen Wettbewerbsrecht (Nachahmungsschutz) sowie Urheberrecht – Leuchte

Anfang September mahnte Rechtsanwalt Dr. Jan Rasmus Ludwig (BRP RENAUD)  im Auftrag seiner Mandantin, NeoCraft Studio GmbH, ab. Grund der Abmahnung war das Anbieten einer das Wettbewerbsrecht sowie Urheberrecht verletzenden Leuchte im geschäftlichen Verkehr.

Rechtsanwalt Dr. Jan Rasmus Ludwig führte in dem Abmahnschreiben aus, dass es sich bei der angebotenen Leuchte um eine Nachahmung der Leuchte seiner Mandantin handle. Letztere Leuchte sei im wettbewerblichen Umfeld außergewöhnlich und genieße wettbewerbsrechtlichen Leistungs- und somit Nachahmungsschutz.

Neben diesem sei auch ein urheberrechtlicher Schutz der an eine Seifenblase erinnernden Leuchte gerichtlich bestätigt worden.

Die abgemahnte Partei habe durch das Anbieten der Nachahmungs-Leuchte, welche als unzulässige Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinne zu werten sei, die Rechte der Mandantin verletzt.

Gegen diese Verletzungen könne die NeoCraft Studio GmbH rechtlich vorgehen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Jan Rasmus Ludwig?

Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Dr. Jan Rasmus Ludwig für seine Mandantin wettbewerbsrechtliche wie auch urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Er forderte die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, wobei eine entsprechende Formulierung dem Schreiben beigefügt war.

Des Weiteren forderte er die abgemahnte Partei dazu auf, Auskunft über folgende Aspekte zu erteilen:

    • die Herkunft,
    • den Vertriebsweg,
    • Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer sowie
    • die Produktmengen und Preise.

Außerdem sei die abgemahnte Partei zur Leistung von Schadensersatz und insb. der Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.548,09€ verpflichtet.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Jan Rasmus Ludwig – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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