In der zweiten Januar-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rengshausen im Auftrag seines Mandanten, einem Textautor, ab. Grund der Abmahnung war die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten im Rahmen einer unerlaubten Textnutzung.
Die abgemahnte Partei habe auf ihrer Website unerlaubterweise die Texte des Mandanten wiedergegeben. Eine Urheberkennzeichnung erfolgte dabei nicht.
Konkret habe sie somit den als Schriftwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG einzustufenden Text des Mandanten unberechtigterweise und folglich widerrechtlich vervielfältigt (§ 16 UrhG) und öffentlich zugänglich gemacht (§19a UrhG). Eine weitere Verletzung liege zudem in der unterlassenen Urhebernennung (§§ 13, 63 UrhG).
Gegen die genannten Urheberrechtsverletzungen könne der Urheber in Form von Unterlassungs-, Wert-/Schadensersatz- sowie Kostenerstattungsansprüchen gem. § 97 Abs. 1 und 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG, §§ 242 und 812 BGB vorgehen.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rengshausen?
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rengshausen machte für seinen Mandanten die genannten Ansprüche geltend.
Er forderte die abgemahnte Partei zur Unterlassung sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Des Weiteren verlangte er im Auftrag seines Mandanten Auskunft über die folgenden Aspekte:
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- Beginn,
- Dauer,
- Art und Umfang,
- Herkunft und
- ggf. Weitergabe des gegenständlichen Textes.
Die abgemahnte Partei sei außerdem zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Eine vorläufige Berechnung erfolgte mittels Lizenzanalogie. Inklusive 100%-igen Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung wurde ein Schadensersatzwert in Höhe von 800€ veranschlagt. Zusätzlich schulde die abgemahnte Partei dem Mandanten auch Verzugszinsen.
Sie habe auch die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76€ zu erstatten.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rengshausen – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.