Abmahnung Florian Sievers (Sievers & Kollegen) wegen Verletzung von Urheberrechten – unerlaubte Bildnutzung – Testgerät

In der ersten Oktober-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Florian Sievers (Sievers & Kollegen) im Auftrag seines Mandanten eine vermeintlich unerlaubte Nutzung von Bildmaterial (Abbildung eines Testgeräts) ab.

In dem Schreiben gab Rechtsanwalt Florian Sievers an, dass sein Mandant Urheber des von der abgemahnten Partei genutzten Bildes sei.

Die abgemahnte Partei habe das Bildmaterial unerlaubterweise auf ihrer Website genutzt. Sie habe es i.S.v. § 16 UrhG vervielfältigt und i.S.v. § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Die Nutzung des Bildes erfolge daher rechtswidrig.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Sievers?

In dem Abmahnschreiben wies Rechtsanwalt Sievers darauf hin, dass seinem Mandanten ein Anspruch auf Unterlassung gem. § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG zustehe. Im Auftrag seiner Mandantin forderte er die abgemahnte Partei zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren verlangte er gem. §§101 UrhG, 242, 259, 260 BGB detaillierte und schriftliche Auskunft. Mitzuteilen seinen insb. der Umfang der unlizenzierten Verwendung und die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.

Der Lizenzschaden werde nach Auskunftserteilung beziffert. Die Verpflichtung zum Schadensersatz solle die abgemahnte Partei aber bereits innerhalb der gesetzten Frist anerkennen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Florian Sievers – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.

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