Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen fehlerhafter Grundpreisangabe für das Lebensmittel „Manuka Honig“

In der ersten Juli-Hälfte mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ab. Gegenstand der Abmahnung war eine fehlerhafte Grundpreisangabe bei einem Lebensmittel.

Konkret habe sich die abgemahnte Partei wettbewerbswidrig verhalten, indem sie im Internet für das Lebensmittel „Manuka-Honig“ warb, ohne dabei den Anforderungen der PAngV gerecht zu werden. Die abgemahnte Partei habe den Preis des Erzeugnisses angegeben, dabei jedoch den nach § 4, 5 Abs. 1 PAngV erforderlichen Grundpreis nicht zutreffend ausgewiesen. Der Fehler liege in der gewählten Mengeneinheit. Der Grundpreis sei bei Angabe einer Masse 1 Kilogramm. Die abgemahnte Partei habe jedoch im Rahmen ihrer Preisangabe die Maßeinheit 100g zugrunde gelegt.

Der VSW führte in seinem Schreiben daher an, dass sich die abgemahnte Partei wettbewerbswidrig verhalten habe.

Die abgemahnte Partei verstoße durch dieses Vorgehen bzw. diese Angabe gegen die Vorgaben der PAngV und zugleich gegen §§ 3, 3a UWG.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der VSW die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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