In der ersten Juli-Hälfte mahnte die Firma markilux GmbH + Co. KG eine vermeintliche Markenrechtsverletzung ab. Gegenstand des Schreibens war die Nutzung der Marke „markilux“ im Rahmen einer Google-Werbeanzeige. Die Marke sei im Markenregister eingetragen und die abgemahnte Partei habe sie ohne Zustimmung der Markeninhaberin verwendet.
Bei der Nennung der Marke im Rahmen der Werbeanzeige unter Bezugnahme auf eine Preisliste der abmahnenden Firma handle es sich um eine Markenrechtsverletzung. Insbesondere werde durch die Nutzung in der Anzeige der unzutreffende Eindruck einer geschäftlichen Verbindung der Unternehmen erweckt.
Die abmahnende Firma wies in ihrem Schreiben auf ihr selektives Vertriebssystem hin sowie auf den Umstand, dass die abgemahnte Partei diesem nicht angehöre. Daher sei ihr eine Listung bzw. Werbung mit der Marke untersagt. Die Handlung der abgemahnten Partei sei zudem irreführend und nutze das Markenansehen aus, da sie mit der Anzeige keine Original-, sondern lediglich Wettbewerbsprodukte bewerbe (§ 14 MarkenG, §§ 3, 5 UWG).
Welche Forderungen enthält die Abmahnung der Firma markilux GmbH + Co. KG?
Mit ihrem Abmahnschreiben forderte die Firma zur Einstellung und künftigen Unterlassung der Markenrechtsverletzung auf. Sie verlangte zudem eine schriftliche Bestätigung der angemahnten Partei, dass sie die Markenrechte der Firm künftig nicht mehr verletzen werde.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks Ruhe bewahren und vor Abgabe einer etwaigen Unterlassungserklärung oder Zahlung einer geforderten Geldsumme eine rechtliche Prüfung vornehmen (lassen).
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.