In der zweiten September-Hälfte machte die Lang UG (haftungsbeschränkt), agierend unter „unterlassung24.de“, vermeintlich an sie abgetretene wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Konkret sei die Lang UG infolge einer Forderungsabtretung der Geschäftsführung der Amigos Restaurante Mexicano, BR Gastro GmbH aus April 2025 Inhaberin wettbewerbsrechtlicher Ansprüche geworden.
Die angeschriebene Partei habe dem ursprünglichen Anspruchsinhaber (BR Gastro GmbH) im September 2025 unerlaubterweise eine Werbe-E-Mail zugesendet. Dies stelle – so der Geschäftsführer der Lang UG – einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Konkret habe die angeschriebene Partei durch den Versand der E-Mail ohne vorherige Einholung einer Einwilligung des Mail-Empfängers gegen die Vorschriften des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verstoßen.
In dem Schreiben gab die Lang UG (unterlassung24.de) zudem an, dass der gesetzliche Ausnahmetatbestand, geregelt in § 7 Abs. 3 UWG, eng auszulegen sei. Im vorliegenden Fall komme die sogenannte Bestandskundenausnahme bzw. das sogenannte Bestandskundenprivileg nicht zum Tragen. Auch aktuelle Rechtsprechung bestätige, dass bereits eine einzige Werbe-E-Mail als belästigende Werbung gelte.
Welche Forderungen enthält das Schreiben der Lang UG (unterlassung24.de)?
Mit dem Schreiben forderte die Lang UG die angeschriebene Partei auf, binnen 10 Tagen einen Nachweis einer Einwilligung in die E-Mail-Kommunikation vorzulegen. Außerdem enthält das Schreiben ein außergerichtliches Vergleichsangebot. Dieses beziffert eine Gesamtforderung i.H.v. 587,05€.
Sie haben ein Schreiben der Lang UG (unterlassung24.de) erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Schreiben wie die der Lang UG nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks Ruhe bewahren und niemals ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen / berechtigte Forderungen handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.