Ende Oktober mahnte Rechtsanwalt Richard Dissmann (Bird & Bird LLP) im Auftrag seiner Mandantin, CrossFit, LLC, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Anbieten und Bewerben von Annähern für Bekleidungsstücke .
In dem Abmahnschreiben führte der Rechtsanwalt zunächst an, dass seine Mandantin Anbieterin von Waren und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness sei. Das in diesem Zusammenhang von seiner Mandantin genutzte Zeichen „CROSSFIT“ sei unter anderem als deutsche Marke (DE 30 2017 032 8265) geschützt und für Bekleidungsstücke in Klasse 25 eingetragen. Als Inhaberin der Markenrechte stehe seiner Mandantin das ausschließliche Recht zu, die genannten Waren unter der Marke „CROSSFIT“ anzubieten.
Die abgemahnte Partei habe die Markenrechte seiner Mandantin verletzt, indem sie über die Plattform eBay Aufnäher für Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung „CROSS FIT“ anbiete und bewerbe. Dadurch werde eine Verbindung zur Mandantin und deren Fitnesskonzept hergestellt. Es bestehe daher Verwechslungsgefahr.
Mangels Lizenz handle es sich vorliegend um eine unerlaubte Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr und insofern um eine Markenrechtsverletzung.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung?
Mit dem Abmahnschreiben forderte der Rechtsanwalt die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung ist dem Schreiben beigefügt.
Darüber hinaus machte er für seine Mandantin Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung, Schadensersatz für alle bereits entstandenen sowie künftig aufgrund der Rechtsverletzung der abgemahnten Partei entstehenden Schäden und Aufwendungsersatz für die entstandenen Abmahnkosten geltend.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Richard Dissmann – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

