Die SoundGuardian GmbH versendete im April eine Berechtigungsanfrage, um potentiellen Urheberrechtsverletzungen nachzugehen. Sie sei exklusiver Inhaber der Nutzungsrechte an der Tonaufnahme „Summer Jam (Radio Edit)“ des Künstlers „The Underdog Project“ bzgl. Commercial User-generated content.
Die angeschriebene Partei habe die gegenständliche Tonaufnahme bei der Herstellung eines Videos verwendet und dieses sodann auf TikTok öffentlich zugänglich gemacht.
Für diese Handlungen habe die angeschriebene Partei – nach Kenntnis der SoundGuardian GmbH – allerdings nicht die notwendigen Rechte eingeholt.
Von SoundGuardian vorgeschlagenes weiteres Vorgehen
Die Berechtigungsanfrage enthielt eine Beschreibung eines möglichen Vorgehens zur Lösung des vorliegenden Falls. SoundGuardian bat zunächst um eine eigene Prüfung der Sachlage und anschließend um die Bereitstellung eines potentiellen Lizenznachweises.
Für den Fall, dass die angeschriebene Partei keine Lizenz erworben habe, bot die SoundGuardian GmbH mit ihrem Schreiben die Möglichkeit einer Nachlizenzierung gegen Zahlung einer Lizenzvergütung in Höhe von insgesamt 5.200 € zzgl. USt. (7%) an.
Für eine zukünftige Nutzung der Tonaufnahme für das Video könne zudem eine Lizenz über die Website von SoundGuardian erfolgen.
Schließlich wies man in dem Schreiben darauf hin, dass weitere Rechteinhaber Rechte an dem Musikwerk haben und diese üblicherweise von einem Musikverlag und/oder der Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen würden. Es wurde eine entsprechende Beratung empfohlen.
Bei Verstreichen der im Schreiben genannten Frist behalte sich die SoundGuardian GmbH zudem die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Zunächst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine Berechtigungsanfrage nicht mit einer Abmahnung zu verwechseln ist. Anders als eine solche enthalten Berechtigungsanfragen keine explizite Aufforderung zur Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten etc., sondern dienen dazu, vor einer eigentlichen Abmahnung den Sachverhalt zu erfassen und in Erfahrung zu bringen, warum sich die werknutzende Partei in ihrer Nutzung berechtigt sieht. Die anfragende Partei möchte in einem solchen Fall oftmals das Risiko einer unberechtigten Abmahnung reduzieren.
Dennoch sollte eine Berechtigungsanfrage nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wie auch bei Abmahnungen werden die gesetzten Fristen in der Regel knapp bemessen, sodass ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln gefragt ist.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine geforderte Zahlung leisten oder gar Unterlassungserklärungen abgeben sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine Rechtsverletzung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

