Abmahnung BBS Rechsanwälte für AdRock Media FZCO: Marktplatz-Sperren nach Markenstreit

BBS Rechtsanwälte hat im Auftrag der AdRock Media FZCO, einem Unternehmen mit Sitz in Dubai, einen Onlinehändler abgemahnt. Der Vorwurf: Der Händler habe Marktplätze und Vertriebsplattformen unberechtigt auf eine Markenverletzung hingewiesen und dadurch Sperren oder Einschränkungen veranlasst. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Der Fall zeigt eine Konstellation, die im Onlinehandel häufiger vorkommt: Wer einen Konkurrenten bei einem Marktplatz meldet, kann selbst abgemahnt werden.

Was wird dem Händler vorgeworfen?

Die Mandantin ist Inhaberin einer deutschen Wort-/Bildmarke für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Präparate. Der Händler wiederum soll Inhaber einer Marke für Haarpflegemittel der Klasse 3 sein. Nach Darstellung des Schreibens soll der Händler gegenüber Plattformen Beschwerden eingereicht haben, die auf eine Verletzung seiner Marke durch eine Produktbezeichnung der Mandantin gestützt waren.

Die Anwälte halten diese Beschwerden für unberechtigt. Die Zeichen seien unterschiedlich, die Waren gehörten zu verschiedenen Klassen, und der gemeinsame Bestandteil sei ein beschreibender Begriff und daher kennzeichnungsschwach. Außerdem sei der Widerspruch gegen die Marke der Mandantin für Sperrmaßnahmen ohne Bedeutung.

Welche Forderungen werden erhoben?

Das Schreiben verlangt:

  • Unterlassung: Der Händler soll es unterlassen, gegenüber Marktplätzen, Vertriebspartnern oder anderen Dritten zu behaupten, die Bezeichnung der Mandantin verletze Rechte oder sei aus anderen Gründen zu beanstanden, soweit damit Sperren oder andere Maßnahmen veranlasst werden sollen.
  • Rücknahme: Bereits gestellte Meldungen, Beschwerden und Sperranträge sollen zurückgenommen werden, soweit sie auf die angebliche Kollision gestützt sind.
  • Bestätigung: Der Händler soll schriftlich bestätigen, dass solche Meldungen künftig unterbleiben.

Das Schreiben kündigt an, bei fruchtlosem Verstreichen der Frist werde gerichtliche Hilfe für Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche empfohlen. Ausdrücklich genannt werden auch Schäden durch bereits veranlasste Sperren.

Rechtlicher Hintergrund

Eine Markenverletzung setzt nach dem Markengesetz eine Verwechslungsgefahr voraus. Diese bemisst sich nach der Ähnlichkeit der Zeichen, der Ähnlichkeit der Waren und der Kennzeichnungskraft der Marke. Beschreibende oder schwache Bestandteile genießen nur einen engen Schutz. Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt betont.

Unabhängig davon kann eine unberechtigte Meldung bei einem Marktplatz unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Behinderungswettbewerbs nach dem UWG problematisch sein.

Was Onlinehändler prüfen sollten

  • Eigene Meldungen dokumentieren: Halten Sie fest, welche Beschwerden Sie wann, bei welchem Anbieter und mit welcher Begründung eingereicht haben.
  • Rechtsgrundlage prüfen: Prüfen Sie vor einer Meldung, ob Ihre Marke den konkreten Bestandteil tatsächlich schützt und ob die Waren vergleichbar sind.
  • Kennzeichnungskraft: Ist der gemeinsame Bestandteil beschreibend, wird eine Verletzung schwieriger zu begründen.
  • Eigene Produktbezeichnungen prüfen: Auch Ihre eigene Bezeichnung kann Gegenstand einer Beschwerde sein. Recherchieren Sie vor der Benennung neuer Produkte.

Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht

  • Sperren ernst nehmen: Wenn ein Marktplatz Ihr Angebot gesperrt hat, prüfen Sie sofort, welcher Vorwurf zugrunde liegt, und reagieren Sie fristgerecht.
  • Nicht vorschnell unterschreiben: Eine Unterlassungserklärung kann weit reichen. Lassen Sie sie rechtlich prüfen.
  • Beweise sichern: Sichern Sie Korrespondenz mit Plattformen, Sperrbenachrichtigungen und Ihre eigenen Meldungen.
  • Fristen beachten: Setzen Sie sich früh mit dem Schreiben auseinander, auch wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten.

Weitere Hinweise zu Kontensperrungen und Marktplätzen finden Sie in unserem Beitrag zu Kontenentsperrungen (Paypal, Google, Amazon etc.). Zum Markenrecht im Onlinehandel lesen Sie den Leitfaden Abmahnung Markenrecht: Ein umfassender Leitfaden für Onlinehändler. Allgemeine Informationen bietet außerdem der Beitrag Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber.

Unsere Unterstützung

Die Kanzlei Föhlisch berät Onlinehändler bei Markenstreitigkeiten, bei Sperrungen auf Marktplätzen und bei Abmahnungen von Mitbewerbern. Wir prüfen, ob die Vorwürfe und Forderungen gerechtfertigt sind, und unterstützen Sie bei Ihrer Reaktion. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten oder ist Ihr Konto eingeschränkt, können Sie uns das Schreiben zur Prüfung vorlegen.

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