Die Kanzlei Härting Rechtsanwälte PartG mbB hat im Auftrag der indielux GmbH einen Online-Shop für Solartechnik abgemahnt. Beanstandet werden die Werbung und der Vertrieb eines Stromspeichers für Balkonkraftwerke. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.277,01 Euro brutto.
Der Fall zeigt, dass Wettbewerber technische Angaben und Sicherheitsaussagen bei Steckersolargeräten genau prüfen und über das Lauterkeitsrecht durchsetzen können.
Was wird dem Shop vorgeworfen?
Das Schreiben bezieht sich auf die Produktseite eines Speichers für Balkonkraftwerke. Nach dem Schreiben soll die Werbung in mehreren Punkten unzutreffend sein:
- Plug & Play ohne Elektriker: Werbeaussagen wie „100 % Plug & Play – kein Elektriker nötig“ oder „Plug & Play Garantie“ seien unzutreffend.
- Überlastschutz: Aussagen zu einem Schutz für Stromleitungen seien nicht eingehalten, weil die Strombegrenzung nach Auffassung des Abmahners nicht den maßgeblichen Normen entspricht.
- Zertifizierung: Die Aussage „Zertifiziert & gesetzeskonform nach VDE/IEC“ sei nicht zutreffend, da nach Darstellung des Abmahners keine unabhängige Prüfung nach den einschlägigen Normen erfolgt sei.
- Haushaltssteckdosen: Der Speicher werde für den Anschluss an eine Haushaltssteckdose ohne Elektrofachkraft angeboten, obwohl er nach Ansicht des Abmahners die zulässigen Grenzwerte überschreite.
Welche Forderungen werden erhoben?
Der Abmahner verlangt:
- Unterlassung: Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
- Erstattung der Abmahnkosten: 2.277,01 Euro brutto nach § 13 Abs. 3 UWG.
Rechtlicher Hintergrund
Die Abmahnung stützt sich auf mehrere Rechtsgrundlagen:
- Irreführung nach § 5 UWG: Werbeaussagen dürfen die Verbraucher nicht über wesentliche Eigenschaften eines Produkts täuschen.
- Rechtsbruch nach § 3a UWG: Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel kann zugleich unlauter sein. Als solche Regel nennt das Schreiben das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Produktsicherheitsverordnung.
- Technische Normen: Das Schreiben verweist auf die Normen DIN VDE V 0126-95 und DIN VDE V 0100-551-1. Danach hängt die zulässige Einspeiseleistung bei Haushaltssteckdosen von Stromstärke und PV-Leistung ab.
Bei Steckersolargeräten ist die Frage, ob eine Elektrofachkraft nötig ist, rechtlich und technisch relevant. Werbung mit „Plug & Play“ muss daher zur tatsächlichen Installierbarkeit passen.
Was Onlinehändler prüfen sollten
- Produktversprechen: Prüfen Sie, ob Begriffe wie „Plug & Play“, „kein Elektriker nötig“ oder „Garantie“ durch Nachweise belegt sind.
- Zertifikate: Verwenden Sie Angaben wie „zertifiziert“ oder „normkonform“ nur, wenn Sie eine entsprechende Prüfung vorweisen können.
- Herstellerangaben: Gleichen Sie Werbetexte mit der Betriebsanleitung und den technischen Datenblättern ab. Abweichungen sind ein typischer Angriffspunkt.
- Sicherheitsrelevante Produkte: Bei Geräten, die am Hausnetz angeschlossen werden, sollten Sie die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts im Blick behalten.
Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht
- Werbung sichern: Dokumentieren Sie die beanstandete Werbung, bevor Sie etwas ändern.
- Keine voreilige Unterschrift: Eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe sollte vor der Abgabe rechtlich geprüft werden. Sie ist in der Regel dauerhaft bindend.
- Kosten prüfen: Prüfen Sie den Gegenstandswert, die Höhe der Gebühren und die Anspruchsgrundlage der Kostenerstattung.
- Fristen beachten: Abmahnungen setzen Fristen. Reagieren Sie rechtzeitig, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Zu einem ähnlichen Thema, nämlich der Frage, wie Verkäufer auf Abmahnungen reagieren, lesen Sie den Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber. Zur Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen informiert die Seite Verteidigung gegen Abmahnungen.
Unsere Unterstützung
Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen Produktwerbung, technischer Angaben und Produktsicherheit. Wir sehen uns die beanstandete Werbung, die Anspruchsberechtigung des Abmahners und die Höhe der geltend gemachten Kosten an. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, legen Sie uns das Schreiben zur Prüfung vor.

