Die Kanzlei mdrei. hat im Auftrag eines Fotografen einen Händler auf kaufland.de abgemahnt. Beanstandet wird die Nutzung von Produktfotos eines Akku-Bohrschraubers und eines Werkzeugkoffers ohne Lizenz. Gefordert werden Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Der Fall zeigt, warum Händler Produktbilder auf Marktplätzen sorgfältig prüfen müssen sollten.
Was wird vorgeworfen?
Der Händler habe zwei Angebote auf kaufland.de mit Bildern eines Herstellers verknüpft. Die Fotos stammten nach Darstellung des Abmahners von einem Fotografen, der sie für eigene Zwecke erstellt habe und keine Lizenz erteilt habe.
Rechtlicher Hintergrund
- Schutz der Fotos (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 72 UrhG): Das Schreiben macht geltend, die Aufnahmen seien als Lichtbildwerke oder zumindest als Lichtbilder geschützt. Die Rechte liegen beim Urheber.
- Öffentliche Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG): Das Schreiben stützt sich auf die Auffassung, dass ein Händler, der fremde Bilder in sein Angebot einbindet, diese öffentlich wiedergibt.
- Matching auf Marktplätzen: Der Abmahner verweist darauf, dass sich ein Händler nicht darauf berufen könne, ein Bild sei von der Plattform bereitgestellt worden. Ob und in welchem Umfang das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.
- Schadensersatz und Auskunft (§ 97 UrhG): Der Abmahner verlangt Auskunft über Zeitraum, Verkäufe und weitere Nutzung, bevor er den Schaden beziffert.
Hintergrund: Urheberrecht
Produktfotos sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie verwendet, braucht eine Erlaubnis des Rechteinhabers. Ein Hersteller kann Fotos selbst besitzen oder Nutzungsrechte an Händler vergeben. Diese Rechte können eingeschränkt sein, etwa auf bestimmte Kanäle oder Zeiträume.
Nach ständiger Praxis wird der Schadensersatz häufig nach der Lizenzanalogie berechnet, also nach dem Betrag, den ein vernünftiger Lizenznehmer gezahlt hätte. Wer kein Nutzungsrecht hat, kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass ein Foto nur „kurz“ oder „unwichtig“ genutzt wurde.
Was Online-Händler prüfen sollten
- Bildrechte: Verwenden Sie nur Bilder, für die Sie Nutzungsrechte haben.
- Herstellerbilder: Holen Sie Nutzungsrechte beim Hersteller oder Rechteinhaber ein.
Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht
- Nicht vorschnell unterschreiben: Eine Unterlassungserklärung sollte nur nach rechtlicher Prüfung abgegeben werden.
- Nutzung sofort prüfen: Entfernen Sie unberechtigte Bilder nach Rücksprache, um weitere Verstöße zu vermeiden.
- Schadensersatz nicht ohne Prüfung anerkennen: Ein Anerkenntnis kann später weitreichende Folgen haben.
- Fristen beachten: Abmahnungen setzen Fristen. Reagieren Sie zügig.
- Forderung prüfen lassen: Die Höhe von Schadensersatz und Anwaltskosten kann angreifbar sein.
Unsere Unterstützung
Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen Bildrechten, Urheberrecht und Marktplatzangeboten. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, können Sie sie uns zur Prüfung vorlegen.

