Im August mahnten die Rechtsanwälte Tobias Malte Müller und André Heimann (AMPERSAND Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH) im Auftrag ihrer Mandantin ESSITY Hygiene and Health Aktiebolag ab. Grund der Abmahnung waren insbesondere vermeintliche Markenrechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Anbieten und Bewerben von Handtuchrollen im Online-Shop der abgemahnten Partei.
In dem Schreiben gaben die Abmahnenden an, dass ESSITY Hygiene and Health Aktiebolag Hygiene- und Köperpflegeprodukte, darunter auch Artikel der Marke TORK vertreibt. Zu den eingetragenen und markenrechtlich geschützten Marken zähle die Unionsmarke „MATIC“ (Nr. 019039425) für u.a. Papier und Papiererzeugnisse in Rollen (Klasse 16).
Die abgemahnte Partei biete in ihrem Online-Shop Papierhandtücher mit den Bezeichnungen „Handtuchrolle Spendersystem/Matic“ bzw. Handtuchrollen unter dem Zeichen „Matic“ für Spendersysteme zum Verkauf an. Nach Auffassung der Abmahnenden stelle die geschilderte Verwendung und Bezugnahme eine Markenrechtsverletzung dar (Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV). Eine rein beschreibende Benutzung der Bezeichnung, die eine Markenverletzung ausschließe, liege nicht vor. Zudem bewerbe die abgemahnte Partei ihre Produkte nicht als kompatible Ersatzteile für ESSITY-Produkte, sondern benutze die Bezeichnung „Matic“ unmittelbar für die eigenen Waren.
Darüber hinaus habe die abgemahnte Partei in ihrem Produktangebot eine Fotografie verwendet, die drei originale „Tork Matic H1“-Handtuchspender und drei darunter angeordnete „Tork Bin B1“-Mülleimer zeigt. Die Marke TORK sei zuvor von der Originalaufnahme entfernt worden. Dies stelle eine eigenständige Markenrechtsverletzung als auch eine Wettbewerbsverletzung gemäß §§ 5, 4 Nr. 3 und Nr. 4 UWG dar.
Die Verwendung und Bearbeitung der Fotografie stelle zudem eine widerrechtliche Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Lichtbildwerkes (§§ 16, 19a UrhG) und damit eine Urheberrechtsverletzung dar. Durch die Entfernung der Marke liege eine widerrechtliche Bearbeitung der Fotografie vor (§ 23 Abs. 1 UrhG).
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von AMPERSAND?
Mit dem Abmahnschreiben von AMPERSAND wird die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.
Zudem habe die abgemahnte Partei die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 3.077,60€ zu tragen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von den Rechtsanwälten Tobias Malte Müller und André Heimann – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.