Ende August mahnte Rechtsanwalt Moritz Diekmann (Diekmann Rechtsanwälte) im Auftrag seiner Mandantin yiyi balance UG & Co. KG ab. Grund der Abmahnung waren vermeintlich unzulässige Werbeaussagen unter Nutzung gesundheitsbezogener Angaben.
Die abgemahnte Partei habe in ihrem Online-Shop für fermentierte Pflaumen und Pampelmusen geworben. Dabei habe sie für ihre Produkte unter anderem nachfolgende gesundheitsbezogene Angaben gemacht:
-
- „Fermentierte Pflaumen … für eine optimale Darmfunktion“
- „Nimm die Pflaume am besten abends, dann können die Nährstoffe optimal aufgenommen werden, denn auch im Schlaf laufen die Verdauungsprozesse auf Hochtouren.“
- „Steigert laut TCM dein Qi“
- „Stärkt laut TCM das Qi“
Es handle sich hierbei um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-VO). Durch die Aussagen werde ein Zusammenhang zwischen den angebotenen Produkten einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt. Gemäß Art. 10 Abs. 1 Health-Claims-VO sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie nicht zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind. Nach Art. 13 Abs. 1 Health-Claims-VO seien auch körperfunktionsbezogene Angaben, Angaben zu psychologischen oder Verhaltensfunktion als Beispiele gesundheitsbezogener Angaben zu verstehen.
In dem Schreiben führte der Rechtsanwalt aus, dass es für fermentierte grüne Pflaumen bzw. Pampelmusen keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben gebe, sodass die genutzten dahingehenden Angaben gegen Art. 10 Abs. 1 Health-Claims-VO verstoßen.
Der yiyi balance UG & Co. UG stünde daher ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 UWG und ein Schadensersatzanspruch gem. § 9 S. 1 UWG zu.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Moritz Diekmann?
Im Auftrag seiner Mandantin forderte der Rechtsanwalt die abgemahnte Partei zur Unterlassung sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.
Die abgemahnte Partei habe zudem die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.738,79€ tragen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Moritz Diekmann– nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.