Abmahnung Dr. Clemens Kessler für Coty Beauty Germany GmbH wegen Herkunftstäuschung – Plagiat BURBERRY HERO

In der zweiten Juni-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler im Auftrag seiner Mandantin, Coty Beauty Germany GmbH, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Täuschung über die Herkunft eines Parfumproduktes.

Das Schreiben enthielt Ausführungen darüber, dass die Coty Beauty Germany GmbH u.a. exklusive Lizenznehmerin im Parfumbereich der Marke BURBERRY sei. Somit sei sie auch zur Abmahnung berechtigt.

Sie habe feststellen müssen, dass über eine Telegrammgruppe ein mit BURBERRY HERO 100 ml bezeichnetes Parfumprodukt angeboten wurde, welches sich in Folge eines Testkaufes als Fälschung herausstellte. Sowohl die Verpackung, der Flakon als auch die Parfumflüssigkeit plagiierten das Original.

Als Anbieterin/Versenderin/Verkäuferin des Testkaufproduktes habe die abgemahnte Partei gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Ansprüche ergäben sich nach § 4 Abs. 3 lit. a UWG wegen Täuschung über die Herkunft der Produkte.

Konkret habe die abgemahnte Partei die Produkte unzutreffender Weise als Originale beworben und infolgedessen die Abnehmer über die betriebliche Herkunft der Waren getäuscht.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung ?

In dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler für seine Mandantin einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG geltend und forderte die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Muster war den Schreiben beigefügt.

Zudem stünde seiner Mandantin gem. § 9 Abs. 1 UWG Schadensersatz zu. Dieser könne noch nicht beziffert werden, die abgemahnte Partei wurde jedoch zu einem Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht aufgefordert.

Des Weiteren verlangte Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler Auskunft über Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderen Vorbesitzer der Plagiatsprodukte sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen. Mengen- und Preisinformationen wurden ebenfalls angefordert.

Darüber hinaus enthielt die Abmahnung auch die Aufforderung zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41€ sowie der Testkauf- und Ermittlungskosten in Höhe von 268,54€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen rund um das Thema Nachahmung und Plagiate finden Sie in dem Beitrag „Plagiat – oder nicht?“.

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