Abmahnung Dr. iuris Christoph Baumgartner wegen unerlaubter E-Mail-Werbung und vorausgefüllter Check-Box bei Newsletter-Anmeldung

In der zweiten Juni-Hälfte mahnte Dr. iuris Christioph Baumgartner wegen vermeintlich unerlaubter E-Mail-Werbung ab.

Nachdem er den Warenkorb im Online-Shop der abgemahnten Partei befüllte, habe er den Bestellvorgang abgebrochen. Auch in eine Kontaktaufnahme per Mail habe er nicht eingewilligt. Dennoch seien ihm daraufhin Werbe-E-Mails zugesendet worden.

Drüber hinaus mahnte er auch den Anmeldeprozess für den Newsletterversand ab. Die Check-Box für die Zusendung von Marketing-Mails sei auf der Seite der abgemahnten Partei standardmäßig angekreuzt gewesen. Dies führe dazu, dass, dass ein Verbraucher, sofern er keine Marketing-Mails erhalten möchte, diese zunächst deaktivieren müsse. Es handle sich daher um ein sowohl nach DSGVO als auch UWG unzulässiges „Opt-Out-Verfahren“.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Dr. iuris Christoph Baumgartner?

In dem Abmahnschreiben wurde auf drohende hohe Geldbußen, Abmahnungen der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gem. §§ 823 Absatz 1, 1004 Absatz 1 Satz 2 BGB analog hingewiesen.

Die Abmahnung enthielt die Aufforderung, binnen 7 Tagen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu leisten. Sollte der Zahlungsaufforderung nachgekommen werden, verzichte der Abmahnende auf sämtliche weiteren Schadensersatzansprüche gegen die abgemahnte Partei. Auch verzichte er auf eine Meldung bei den Aufsichtsbehörden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Dr. iuris Christoph Baumgartner – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Auch wenn mit der Zahlung ein wie zuvor geschildertes „Verzichtsangebot“ verbunden ist und damit der Eindruck erweckt wird, dass der finanzielle Schaden dadurch gering gehalten werden könne, sollten Sie eine solche Zahlung niemals ungeprüft leisten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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