Abmahnung Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB für Fleurop AG wegen Markenrechtsverletzung – Suchmaschinenwerbung – „Fleurop“

Mitte Oktober mahnte die Kanzlei Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB im Auftrag ihrer Mandantin, Fleurop AG, eine vermeintliche Verletzung von Markenrechten ab. Grund der Abmahnung war die Schaltung von Google AdWords-Anzeigen unter Verwendung des Kennzeichens „Fleurop“ bzw. weiterer ähnlicher Begrifflichkeiten.

Der die Abmahnung versendende Rechtsanwalt gab an, dass seine Mandantin Inhaberin der Wortmarke „Fleurop“ (Registernummer 1047629) sei. Diese sei u.a. für Nachfolgendes geschützt:

    • natürliche und künstliche Blumen,
    • lebende und künstliche Pflanzen,
    • daraus hergestellte Kränze, Gebinde, Dekorationen und/oder Arrangements
    • Geschenkartikel.

Die abgemahnte Partei habe durch die unerlaubte Markennutzung zum Generieren von Google-Werbe-Anzeigen für Blumenversand die Markenrechte der Fleurop AG verletzt. Konkret verletze sie die Rechte der Mandantin nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

In dem Abmahnschreiben führte der Rechtsanwalt aus, dass sich aus der Rechtsprechung für Sachverhalte, in denen der Markeninhaber über ein Vertriebsnetz verfüge und der Verkehr infolge der Anzeige annehme, der Werbende sei Teil dieses Vertriebsnetzes, Besonderheiten ergeben. Die Herkunftsfunktion der Marke könne in einem solchen Fall bereits dann beeinträchtigt werden, wenn die Werbeanzeige keinen Hinweis darauf enthalte, dass der Werbende nicht zum Vertriebsnetz der Markeninhaberin gehöre.

Nach Auffassung der abmahnenden Partei, sei die Handlung der abgemahnten Partei als ein solcher Fall anzusehen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung der Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB?

Der die Abmahnung versendende Rechtsanwalt machte für die Mandantin Unterlassungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüche geltend. Er forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.

Auch habe die abgemahnt Parte die für die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 2.584,09€ zu erstatten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von der Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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