In der ersten September-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Marcel van Maele im Auftrag seiner Mandantin, der Firma NG Next Generation Perfumes B.V., ab. Grund der Abmahnung war die vermeintliche Verletzung von Markenrechten.
In dem Abmahnschreiben führte der Rechtsanwalt zunächst aus, dass seine Mandantin Produzentin von Parfumprodukten sei. Sie vertreibe diese europaweit und darüber hinaus. Auch sei sie Inhaberin diverser Marken(rechte), darunter der Marke „BELLA VIDA“. Bezüglich der genannten Marke machte der Rechtsanwalt zudem Angaben zur Markennummer (014473292) sowie Anmelde- und Eintragungsdatum. Die genannte Marke genieße Schutz für die Nizza Klasse 3 und in dieser u.a. für Parfümeriewaren.
Die abgemahnte Partei habe die Markenrechte seiner Mandantin verletzt, indem sie ebenfalls ein Parfumprodukt mit einem hochgradig verwechslungsfähigen Kennzeichen angeboten habe. Eine Vertauschung von Wortbestandteilen stelle nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig eine Markenrechtsverletzung dar.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung?
Rechtsanwalt Marcel van Maele forderte die abgemahnte Partei im Auftrag seiner Mandantin zur Unterlassung des Vertriebs von derartigen Produkten unter der gegenständlichen, das Markenrecht seiner Mandantin verletzenden Kennzeichnung auf. Des Weiteren verlangte er Auskunft und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-Verpflichtungserklärung. Eine solche war dem Schreiben bereits beigefügt.
Darüber hinaus wurde die abgemahnte Partei darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Auskunftserteilung auf die Schadensersatzansprüche der Mandantin zurückgekommen werde.
Eine Aufforderung zur Übernahme der für die Rechtsverfolgung entstanden Kosten in Höhe von 2.689,55 € war jedoch bereits Gegenstand des vorliegenden Abmahnschreibens.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von RA Marcel van Maele – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

