In der zweiten Juli-Hälfte mahnte Marco Grünler (GRÜNLAW Rechtsanwalt) im Auftrag seiner Mandantin MIKON GmbH ab. Grund der Abmahnung war der vermeintlich unzulässige Versand einer Werbe-E-Mail an die Mandantin.
Rechtsanwalt Grünler führte in seinem Schreiben an, dass zwischen seiner Mandantin und der abgemahnten Partei keine geschäftliche Beziehung bestehe. Die Mandantin habe auch nicht in den Versand von E-Mails der abgemahnten Partei eingewilligt.
Bei dem vorliegenden E-Mail-Versand handle es sich daher um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Mandantin. Dieser Eingriff sei gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG als auch Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO zu unterlassen.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Grünler?
Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Grünler für seine Mandantin einen Unterlassungsanspruch, gestützt auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG als auch Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO, geltend. Er forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Muster war dem Schreiben bereits beigefügt.
Des Weiteren wies er auf die Kostenerstattungspflicht der abgemahnten Partei hin und forderte sie zur Zahlung der Gebühren in Höhe von 388,12 € auf.
Darüber hinaus machte er für seine Mandantin einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO geltend. Die abgemahnte Partei wurde dabei aufgefordert, mitzuteilen, ob und welche personenbezogenen Daten der Mandantin verarbeitet wurden. Auch forderte der Rechtsanwalt für seine Mandantin Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) in Höhe von weiteren 300 €.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Grünler – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.