Abmahnung Meik Heile (Heumann Rechts- und Patentanwälte) für Mercedes-Benz Group AG wegen Markenrechtsverletzung – „Mercedes-Benz“

In der zweiten August-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Meik Heile im Auftrag seiner Mandantin, Mercedes-Benz Group AG, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung der Rechte an der Marke „Mercedes-Benz“.

In dem Abmahnschreiben gibt Rechtsanwalt Meik Heile an, dass seine Mandantin Rechteinhaberin der u.a. unter der Nr. 000139964 registrierten Marke „Mercedes-Benz“ sei. Die Marke genieße Schutz für Waren der Nizza-Klasse 12, insb. für Kraftfahrzeuge und deren Teile. Aufgrund ihrer Bekanntheit bestehe zudem ein gesteigerter Schutz i.S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. c UMV, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Als Markeninhaberin sei die Mercedes-Benz Group AG allein zur Verwendung und Lizenzierung der Marke berechtigt.

Dadurch, dass die abgemahnte Partei die geschützte Marke unerlaubterweise in Form von Aufdrucken auf Fahrzeugteilen für Kraftfahrzeuge genutzt und die so gekennzeichneten Waren auf der Handelsplattform eBay und dem eigenen Onlineshop angeboten habe, habe sie die Markenrechte seiner Mandantin verletzt.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Meik Heile?

Mit dem Schreiben wurde die abgemahnte Partei dazu aufgefordert, die schutzrechtsverletzenden Handlungen unverzüglich abzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte Rechtsanwalt Meik Heile für seine Mandantin Auskunft über die beanstandeten Verletzungshandlungen.

Er wies außerdem auf das Bestehen eines Anspruchs auf Vernichtung der rechtsverletzenden Waren sowie eines Schadensersatzanspruchs seiner Mandantin hin.

Zudem habe die abgemahnte Partei die für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.729,50€ zu erstatten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Meik Heile – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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