In der zweiten Juni-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Sebastian Eble (VON HAVE FEY) im Auftrag seiner Mandantin MO Streetwear GmbH ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung der Markenrechte an dem Begriff „MO“.
Das Schreiben des Rechtsanwalts Sebastian Eble enthielt Ausführungen darüber, dass der genannte Begriff einerseits als DE-Marke 39939194 und andererseits als DE-Marke 302017033994 geschützt sei. Die Marken würden u.a. Schutz für Bekleidungsstücke in Nizza-Klasse 25 genießen.
Die abgemahnte Partei habe die benannten Marken ohne Zustimmung der Markeninhaberin benutzt. Konkret habe sie unter dem Begriff „MO“ über ihre Internetseite Shirts beworben, angeboten und vertrieben. Infolgedessen läge eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5 MarkenG vor.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian Eble?
Mit der Abmahnung wurden aus dem Markengesetz abgeleitete Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Die abgemahnte Partei wurde zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Schreiben war ein entsprechender Entwurf beigefügt.
Dieser Entwurf enthielt zudem die Aufforderung, Auskunft über Name und Anschrift des Herstellers, der Lieferanten sowie sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber und die jeweilige Menge der erhaltenen/bestellten Waren wie auch der finanziellen Aspekte wie Gesamtumsatz und Gewinn zu erteilen.
Des Weiteren forderte die abmahnende Partei zu einer Zahlung in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der VON HAVE FEY Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB auf (1.927,10€ nebst Umsatzsteuer und Dokumentationskosten (95,20€).
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Sebastian Eble – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.