Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen fehlendem Hinweis für Biozidprodukte und Verstoß gegen die CLP-Verordnung -Mückenspray & Desinfektionsspray

In der zweiten Dezember-Hälfte mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) die Werbung für bestimmte Insektensprays sowie Desinfektionsspray ab. Grund der Abmahnung waren vermeintliche Verstöße gegen die Biozid-Verordnung sowie die CLP-Verordnung.

Konkret habe die abgemahnte Partei auf ihrer Website für Insektenschutzmittel (Mückensprays) und Reinigungs- und Desinfektionsmittel geworben, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen“ einzubinden. Insofern verstoße die abgemahnte Partei gegen die Vorgaben der Biozid-Verordnung.

Die abgemahnte Partei habe zudem gegen die Vorschriften der CLP-Verordnung verstoßen. Bei den angebotenen Sprays handele es sich um gefährliche Gemische, d.h. um aus zwei oder mehr Stoffen bestehenden Substanzen. Sofern Verbraucher das Gemisch ohne vorherige Ansehung des Kennzeichnungsetiketts kaufen können, müsse die abgemahnte Partei die auf dem Etikett angegebenen Gefahreneigenschaften nennen. Anzugeben seien die jeweils zutreffenden Gefahrenpiktogramme, Signalworte, Gefahrenhinweise sowie ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente. Diese Informationen seien vorliegend nicht angegeben worden, sodass ein Verstoß gegen Art. 48 CLP-Verordnung vorliege.

Da es sich bei diesen Vorschriften um Marktverhaltensregeln handle, seien die Handlungen zugleich unlauter i.S.v. § 3a UWG und gem. § 8 UWG zu unterlassen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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