Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen irreführender Werbung „Gewonnen aus Eukalyptusholz“

Ende Mai mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen vermeintlich irreführender und infolgedessen unzulässiger Werbung mit den Aussagen „Gewonnen aus Eukalyptusholz“ und „Hemmt Milben & Bakterien“ ab.

Die abgemahnte Partei habe bei der Bewerbung ihrer Produkte wettbewerbswidrig gehandelt. Konkret habe sie ihre „Lyocell Bettwäsche“ mit der Angabe „Gewonnen aus Eukalyptusholz“ beworben, ohne dass sichergestellt sei, dass die verwendeten Fasern tatsächlich zu 100% aus Eukalyptusholz gefertigt wurden.

Auch die werblich verwendete Aussage „Hemmt Milben & Bakterien“ mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. als irreführende Werbung mangels Nachweises der ausgelobten Wirkung ab.

Beide Aussagen seien als Verstöße gegen §§ 3, 5 UWG zu werten. Da es sich zudem um Verletzungen von sog. Marktverhaltensregeln handle, sei die Werbung auch nach § 3a UWG unzulässig und zu unterlassen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V.?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Das Schreiben enthielt eine Musterformulierung für eine solche Erklärung.

Darüber hinaus verlangte der Verein nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 238,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Auch sollte keine ungeprüfte Zahlung der geforderten Summe erfolgen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content