Ende Mai mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) die Bewerbung von Druckerpatronen unter Verwendung von Testergebnissen und der Angabe „Testsieger“ für eine Druckerpatrone ab.
Die abgemahnte Partei habe die Druckerpatrone mit dem Logo der Stiftung Warentest und folgendem Testergebnis im Internet beworben:
„befriedigend 2,9 Ausgabe 4/2022“.
Des Weiteren habe sie die Druckerpatrone mit den Worten „Beste HP No. 205 Alternativpatrone, enorme Ersparnis“ beschrieben und das Produkt als „Testsieger“ bezeichnet.
In diesem Vorgehen sah der vzbv eine unlautere geschäftliche Handlung, die gegen §§ 3, 5 UWG verstoße. In seiner Abmahnung führte der Verband aus, dass es unlauter sei, das beworbene Produkt als Testsieger zu bewerben, wenn es nicht Sieger des Testes geworden sei.
Der Verband kritisierte außerdem, dass im Testlogo nicht die Aussage der Stiftung Warentest wiedergegeben werde, sondern lediglich ein Teilaspekt der Bewertung herausgestellt werde. Darüber hinaus handle es sich auch nicht um die beste Alternativpatrone, da andere geprüfte Patronen im Test besser abgeschnitten hätten.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V.?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) forderte die abgemahnte Partei dazu auf, die beanstandete Werbung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Darüber hinaus verlangte der Verband gem. § 13 Abs. 3 UWG die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen und forderte die abgemahnte Partei daher zu einer Zahlung in Höhe von 260,00€ auf.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.