Ende Mai mahnte Skinners Technologies s.r.o, ein tschechischer Schuh- und Sockenanbieter, die vermeintliche Verletzung der auf ihn eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ab.
In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben referenziert Skinners Technologies s.r.o. auf folgende vier eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster:
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- Registered Community design No. 003182864-0001
- Registered Community design No. 006301693-0001
- Registered Community design No. 006362125-0001
- Registered Community design No. 008375059-0001
Nach Art. 19 Abs. 1 GGVO stünde der Skinners Technologies s.r.o als Inhaberin der vier eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster das ausschließliche Recht zu, diese zu benutzen und Dritten zu verbieten, sie ohne Zustimmung zu benutzen. Die Benutzung schließt laut Gesetzeswortlaut insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Benutzung eines Erzeugnisses, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, oder den Besitz des Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein.
Die abgemahnte Partei habe durch das Anbieten und Inverkehrbringen bestimmter Produkte diese ausschließlichen Rechte der Skinners Technologies s.r.o. aus Art. 19 Abs. 1 GGVO verletzt.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Skinners Technologies s.r.o.?
Skinners Technologies s.r.o. machte im Rahmen ihrer Abmahnung einen Anspruch auf Unterlassung geltend. Sie verlangte zudem eine schriftliche Bestätigung der abgemahnten Partei, dass sie die Verletzungshandlungen eingestellt habe. Darüber hinaus forderte sie von der abgemahnten Partei eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 200.000€.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Skinners Technologies s.r.o. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Trotz Zeitdruck sollten Sie niemals ungeprüft derartigen Zahlungsaufforderungen nachkommen und sich auch vor einem wie hier geforderten Bestätigungsschreiben rechtlich beraten lassen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.