In der ersten April-Hälfte mahnte der Verein gegen Unwesen im Handel & Gewerbe Köln e.V. (VGU) ein an Verbraucher gerichtetes eBay-Angebot ab. Grund war ein vermeintlicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Konkret habe die abgemahnte Partei einen Scheibenreiniger-Fertigmix angeboten, ohne dabei den zugehörigen Grundpreis anzugeben.
Der Verein führte aus, dass gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 PAngV derjenige, der Letztverbrauchern gegenüber u.a. Waren in Fertigverpackungen anbietet oder unter Angabe des Gesamtpreises bewirbt, verpflichtet sei, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben. Diese Angabe müsse klar und unmissverständlich sowie gut lesbar erfolgen und in unmittelbarer Nähe des Verkaufspreises platziert werden. Der Grundpreis sei dabei so anzugeben, dass er mit dem Verkaufspreis (Gesamtpreis) mit einem Blick wahrgenommen werden könne. Der Verein verwies an dieser Stelle auf ein Urteil des BGH vom. 19.05.2022, Az. I ZR 69/21. Nähere Informationen zu diesem finden Sie hier.
Vorliegend habe die abgemahnte Partei den erforderlichen Grundpreis nicht angegeben. Daher verstoße die Werbung gegen § 4 PAngV und stelle zudem einen Verstoß gegen §§ 3, 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG sowie §§ 3, 3a UWG dar.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.?
Mit dem Abmahnschreiben forderte der VGU die abgemahnte Partei zur Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.
Auch verlangte der Verein Aufwendungsersatz in Höhe von 300 EUR (§ 13 Abs.3 UWG).
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom VGU – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.