In der zweiten Januar-Hälfte mahnte der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (kurz: VGU) einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit einer Werbeaussage ab.
Konkret habe die abgemahnte Partei über eine Internetseite ein Adapterkabel angeboten und dieses dabei u.a. mit der Aussage „CE geprüft“ beworben.
Der VGU gab an, dass diese Werbung einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung nicht standhalte. Es handle sich vorliegend vielmehr um eine Irreführung über Selbstverständlichkeiten. Die §§ 3,5 UWG seien einschlägig.
Der Verein begründete dies damit, dass das Vorliegen eines CE-Zeichens – zumindest für Produkte, für die ein solches vorgeschrieben sei – Voraussetzung für die Inverkehrbringung des Produktes innerhalb der EU sei. Durch die Werbeaussage „CE geprüft“ erwecke die abgemahnte Partei jedoch den unzutreffenden Eindruck, dass es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Besonderheit handle bzw. dass eine besondere unabhängige Produktprüfung durch einen Dritten vorgenommen worden sei.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VGU?
Der Verein forderte die abgemahnte Partei zur Einstellung / Unterlassung dieser Art der Werbung auf. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr verlangte der VGU zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-Verpflichtungserklärung. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.
Des Weiteren habe die abgemahnte Partei gem. § 13 Abs. 3 UWG Aufwendungsersatz zu leisten. Diesen bezifferte der Verein mit 320€.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier des VGU – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

