Schadensersatzforderung Dr. Birgit Rase für dpa Picture-Alliance GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Form einer unerlaubten Bildnutzung

In der ersten August-Hälfte machte Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase (ksp. Rechtsanwälte) im Auftrag ihrer Mandantin, dpa Picture-Alliance GmbH, einen Schadensersatzanspruch wegen einer vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten in Form einer unerlaubten Bildnutzung geltend.

Die angeschriebene Partei habe auf ihrer Website unberechtigterweise nach dem UrhG geschütztes Bildmaterial der dpa Picture-Alliance GmbH verwendet. Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase wies darauf hin, dass ihrer Mandantin als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte in Folge der von der angeschriebenen Partei begangenen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG zustünde.

Im Rahmen der Lizenzanalogie veranschlagte Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase unter Bezugnahme auf die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 350€.
Darüber hinaus forderte sie die angeschriebene Partei zur Erstattung der für die Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten in Höhe von 85€ auf.

Die Rechtsanwaltskosten seien ebenfalls von der angeschriebenen Partei zu tragen.

Abschließend betonte die Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase, dass mit dem Schreiben allein ein Schadensersatzanspruch, nicht aber ein Unterlassungsanspruch, inkl. Abmahnung geltend gemacht werde. Dennoch sei die angeschriebene Parte verpflichtet, das urheberrechtlich geschützte Bildmaterial der Mandantin offline zu nehmen. Auch müsse sie das gegenständliche Material von ihrer Website entfernen und von sämtlichen Datenträgern löschen.

Sie haben eine Aufforderung zur Leistung von Schadensersatz erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Schreiben – wie hier von Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase – nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Die für die Zahlung von Schadensersatz eingeräumten Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.

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