Abmahnung LHR Rechtsanwälte für die Time Gate GmbH wegen Verletzung der Wortmarke „SAM“

Mitte August mahnte Rechtsanwältin Nina Piazolo in Vertretung von Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm (LHR Rechtsanwälte) für die Time Gates GmbH ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung der Markenrechte ihrer Mandantin an dem Begriff „SAM“.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei LHR Rechtsanwälte enthielt Ausführungen darüber, dass der genannte Begriff „SAM“ als Wortmarke (Nr. 2004517) geschützt sei und in Deutschland Schutz für Bekleidungsstücke beanspruche. Die Time Gate GmbH sei als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH Rechteinhaberin und benutze die Marke zur Kennzeichnung von Bekleidung und Lizenzierung an Dritte.

Die abgemahnte Partei habe die Marke „SAM“ ohne Zustimmung der Markeninhaberin in ihrem Online-Shop genutzt, um Bekleidung (Mütze und Stirnriemen) zu bezeichnen bzw. anzubieten.

Damit seien die Markenrechte der Time Gate GmbH an dem Zeichen verletzt worden und ihr stünden umfassende zivilrechtliche Ansprüche zu.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung der Kanzlei LHR Rechtsanwälte?

Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwältin Nina Piazolo im Auftrag der Mandantin einen Unterlassungsanspruch gem. § 14 Abs. 5 MarkenG geltend. Sie forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren wurden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wobei sich die abmahnende Partei die Bezifferung des Schadensersatzanspruches nach Erteilung der Auskünfte vorbehielt.

Außerdem verlangte sie von der abgemahnten Partei die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.591,10€.

Sie haben eine Abmahnung aufgrund vermeintlicher Markenrechtsverletzung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von der Kanzlei LHR Rechtsanwälte – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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