Die HOBEA-Germany GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Marc Nörig, hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler ausgesprochen. Beanstandet werden verschiedene Angaben beim Verkauf von Textilprodukten, unter anderem zur Textilkennzeichnung, Faserzusammensetzung, Herkunft, OEKO-TEX-Zertifizierung und Garantie. Gefordert werden unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von 2.172,15 € Rechtsanwaltskosten. „Abmahnung Marc Nörig für HOBEA-Germany GmbH wegen Textilkennzeichnung“ weiterlesen

