Die Wettbewerbszentrale hat einen Online-Händler für Fitnessgeräte abgemahnt. Beanstandet werden vermeintlich nicht verifizierte Kundenbewertungen und eine angeblich zeitlich befristete Rabattaktion, die nach Ablauf des Countdowns weiterlief. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein Aufwendungsersatz von 417,30 Euro brutto.
Solche Verfahren zeigen, wie Verbände Werbeaussagen im Onlinehandel systematisch prüfen. Wer Kundenbewertungen und Aktionspreise anzeigt, muss beide Punkte im Blick haben. „Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Kundenbewertungen und Countdown-Werbung“ weiterlesen

