Ende September mahnte Rechtsanwalt Behn (Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) im Auftrag seiner Mandantin, der Primis GmbH, ab. Grund der Abmahnung waren vermeintliche Verstöße gegen die Kosmetik-Verordnung in Verbindung mit dem Irreführungsverbot gem. § 5a UWG. „Abmahnung Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Primis GmbH wegen eines Verstoßes gegen die Kosmetik-Verordnung sowie Wettbewerbsrecht“ weiterlesen

