Die Mävers Handels GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, hat einen Onlinehändler wegen des Verkaufs von Sonnenbrillen ohne vorgeschriebene Informationen und ohne CE-Kennzeichnung abgemahnt. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 1.500,59 Euro.
Der Fall zeigt, dass auch Sonnenbrillen als Massenware klare Kennzeichnungspflichten haben und Mitbewerber diese Pflichten gezielt prüfen. „Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage für Mävers Handels GmbH wegen Sonnenbrillen ohne CE-Kennzeichnung“ weiterlesen

