Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hat einen Händler abgemahnt, der ein alkoholfreies Getränk im Onlineshop als „Gin“ bewirbt. Der Verband beanstandet die Bezeichnung, fehlende Pflichtangaben im Fernabsatz zu Lebensmitteln und fehlende Hinweise zum Pfand beziehungsweise Mehrwegsystem. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von 357,00 Euro brutto.
Der Fall zeigt, dass gesetzlich geschützte Spirituosenbezeichnungen auch bei alkoholfreien Produkten nicht frei verwendet werden dürfen. „Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wegen Bezeichnung „Gin“ für alkoholfreies Getränk“ weiterlesen

