Ende Juli machte der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO Verband e.V.) vermehrt Vertragsstrafenforderungen geltend. Er nimmt dabei des Öfteren Bezug auf Abmahnungen bzw. damit verbundene Unterlassungserklärungen aus dem Jahr 2019.
Zum Hintergrund der aktuellen Schreiben des IDO Verbands
Der IDO Verband e.V. hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen versendet. Gegenstand waren häufig vermeintliche Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Preisangabenverordnung (PAngV).
Im Rahmen dieser Abmahnungen wurden die abgemahnten Parteien aufgefordert, zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben.
Diese könnten nun zu nicht unerheblichen finanziellen Belastungen führen.
Strafbewehrte Unterlassungserklärungen enthalten oftmals hohe Vertragsstrafen, die als Abschreckung vor erneuten Rechtsverletzungen dienen sollen. Erfolgt dennoch ein erneuter Rechtsverstoß, kann die abgemahnte Partei, sofern sie eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hat, zur Zahlung der darin genannten Vertragsstrafe aufgefordert werden.
Welche Inhalte bzw. Forderungen enthalten die Schreiben des IDO Verbands?
In einem der Schreiben wurde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.165,00€ brutto gefordert.
Hintergrund war ein vermeintlicher Verstoß gegen die PAngV. Die angeschriebene Partei habe „nach wie vor gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln“ verstoßen. Konkret fehle ihren Angeboten die Grundpreisangabe nach Gewicht.
Zur Angabe dieser Information habe sie sich jedoch im Rahmen der im Jahr 2019 abgegebenen Unterlassungserklärung verpflichtet. Vorliegend handle es sich somit um einen Verstoß gegen die benannte Unterlassungserklärung und die vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00€ zzgl. 19% Mwst. sei verwirkt. Der IDO Verband e.V. setzte der angeschriebenen Partei eine 10-tägige Frist zur Zahlung.
Sie haben eine Vertragsstrafenforderung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Vertragsstrafenforderungen – wie hier vom IDO Verband e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Wie auch in den zuvor erhaltenen Abmahnungen sind die Fristen oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten. Vielmehr gilt es zunächst zu untersuchen, ob der angesprochene Unterlassungsvertrag wirksam zustande kam, der gerügte Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt und dieser auch einen Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag darstellt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Vertragsstrafenforderung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.