Ende Mai mahnte Rechtsanwalt Christian Schleinkofer (Kanzlei Schleinkofer) im Auftrag seiner Mandantin Fa. Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. wegen vermeintlich irreführender Werbung über die (dauerhafte) Schärfe von aus Stahl gefertigten Messerklingen ab.
Die abgemahnte Partei habe ihre Produkte – konkret aus Stahl gefertigte Küchenmesser – in irreführender und somit unlauterer Weise auf der Plattform eBay beworben.
Die von der abgemahnten Partei genutzte Werbeaussage „Klinge dauerhaft scharf“ entspräche nicht den Tatsachen und sei daher als irreführend einzustufen. Sie werde vom angesprochenen Verkehrskreis als „dauerhafte Schärfe“ verstanden und sei mit den Begriffen „ewig“ oder jedenfalls „sehr lange“ gleichzusetzen. Dies sei jedoch insbesondere bei einem Vergleich mit Keramikmessern nicht zutreffend und könne dazu führen, dass potentielle Kunden von falschen Voraussetzungen ausgehen und aufgrund dieser die Messer der abgemahnten Partei denen seiner Mandantin vorziehen würden.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von RA Christian Schleinkofer?
Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Christian Schleinkofer für seine Mandantin Fa. Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. einen Unterlassungsanspruch geltend. Er forderte die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein beispielhafter Formulierungsvorschlag war der Abmahnung beigefügt.
Des Weiteren forderte er die abgemahnte Partei zur Übernahme der Kosten für die Abmahnung auf. Konkret enthielt die Abmahnung eine Zahlungsaufforderung über einen Betrag in Höhe von 1.295,43€ brutto.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Christian Schleinkofer – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.