Abmahnung VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. wegen fehlendem Kündigungsbutton bei Fitnessnahrungs-Abonnement

Anfang August mahnte der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. wegen fehlendem Kündigungsbutton ab. Konkret habe die abgemahnte Partei über das Internet Fitnessnahrungs- und Nahrungsergänzungsmittelprodukte im Abomodell angeboten und es dabei unterlassen, den nach § 312k BGB erforderlichen Kündigungsbutton vorzusehen.

Während des Bestellvorgangs machte die abgemahnte Partei die Verbraucher zwar darauf aufmerksam, dass das Abonnement jederzeit kündbar sei, darüberhinausgehende Informationen zu den Kündigungsmodalitäten habe der Verbraucher zunächst jedoch nicht erhalten.

Erst durch „eher zufälliges Anklicken von FAQ“ gelange der Verbraucher zu Informationen über Anpassungs- und Beendigungsmöglichkeiten seines Abonnements. Die gesetzlich geforderte Kündigungsschaltfläche unmittelbar auf der Website der abgemahnten Partei fehle jedoch.

Infolgedessen nimmt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. vorliegend einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 312k BGB an.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung vom VerbraucherService Bayern?

Mit der Abmahnung macht der VerbraucherService Bayern einen Unterlassungsanspruch gem. § 3 Abs. 1 Nr 1, § 2 Abs 1, Abs  2 Nr 1c UKlaG i.V.m. § 312k Abs 2-4 BGB geltend. Er fordert die abgemahnte Partei daher auf, das in dem Abmahnschreiben beanstandete Verhalten zu unterlassen und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus forderte der VerbraucherService Bayern die Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 330,94€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom VerbraucherService Bayern– nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content